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                                                              Zertifiziert durch die Tierärztekammer Niedersachsen
                                                                                     Hundeführerschein
                                    Ich bin als Prüferin gemäß §3NhundG dazu berechtigt die theoretische sowie die praktische
                                                                                         Sachkundeprüfung durchzuführen!

                                                                       Intensivtraining-Einzelcoaching( Junghunde)
                                                                     Intensiv-Training-Welpen Einzelcoaching
                                                                                     Problemhundberatung
                                                                                        Hundeführerschein
                                                                            Training findet auch Outdoor statt!
                                                                 Infos darüber findest Du unter Kursangebote                                     



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AGB`S

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundeschule Dogs-Coach

Vertrag
Mit der Unterschrift bestätigen Sie, dass die gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Dogs-Coach verpflichtet sich alle gemachten Angaben vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiter zu geben.
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden. Der Erfolg von Erziehungskursen und Seminaren hängt im wesentlichen von der Erziehungsarbeit des Hundehalters ab.
Die Unwirksamkeit einzelner hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Haftung
Der Halter des Hundes muss eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und diesen Vertrag bei der Anmeldung vorlegen. Jeder Teilnehmer der Hundeschule ist für den von ihm oder von seinem Hund ausgehenden Schaden haftbar, ggf. haftet dieser mit seinem privaten Vermögen. Wird kein Versicherungsschutz nachgewiesen, wird die Teilnahme von uns verweigert. Der Halter verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein dritter für ihn an der Ausbildung teilnimmt.

Regelung der Monatskarte
Die Monatskarte ist 4 Wochen gültig.Kann an einer Stunde nicht teilgenommen werden,kann einmalig die Stunde nachgeholt werden,ansonsten verfällt die Stunde.Ausnahme: Läufigkeit der Hündin(max.3 Wo)oder Krankheit des Hundes(Bescheinigung vom Tierarzt vorlegen)
Eine Absage vom Unterricht,ob Einzelstunde oder in der Gruppe,muss spätestens bis 12.00 Uhr des Vortages durch den Teilnehmer erfolgen. Erfolgt dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde ( inkl. Fahrtkosten) voll angerechnet.
Bei Workshops oder Seminare die später als eine Woche vorher abgesagt werden,ist die volle Summe zu bezahlen.

Es gilt als vereinbart, das die Hundeschule Dogs-Coach grundsätzlich keine Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden durch teilnehmende Hunde übernimmt und somit weder vom Hundehalter noch von Dritten in Anspruch genommen werden kann.

Die Gebühr für die Übungsstunden ist vor Beginn der ersten Trainingsstunde zu entrichten.

Die Hundeschule Dogs-Coach behält sich vor,in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen.Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.Die Einteilung in die jeweiligen Gruppen und die Zusammenstellung behalten wir uns ausnahmslos vor!

Die Hundeschule Dogs- Coach behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. Dieser Unterricht wird selbstverständlich nachgeholt.

Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den/ die Teilnehmer/in werden keine Kursgebühren erstattet.

Dogs-Coach behält sich vor Teilnehmer oder Hunde ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Impfnachweis
Der Halter des Hundes ist dafür verantwortlich, dass immer ein gültiger Impfschutz bei seinem Hund besteht. Der Impfpass ist bei der Anmeldung dem Trainer vorzulegen. Die Gültigkeit des Impfschutzes ist auf Verlangen nachzuweisen.

Verhaltensregeln

Den Anweisungen des Trainers ist Folge zu leisten! Bei Anweisungen die zur Gefahrenabwendung für Mensch und Tier von Bedeutung sind, und der Hundehalter dieser nicht nachkommt, wird von uns keine Haftung übernommen. In diesen Fällen wird eine weitere Teilnahme an der Hundeschule von uns verweigert. Sollte der Trainer es für nötig erachten, das ein Hund nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten.



   

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